Jeder Mensch ist einzigartig, unverwechselbar und soll Gehör finden
Der Ambulante Alten- und Hospiz-Pflegedienst der Evangelisch-reformierten Stiftung Altenhof ist in Winterhude, Harvestehude, Barmbek-Süd, Hohenfelde, Eppendorf, Uhlenhorst und Eilbek im Einsatz. Wir möchten dazu beitragen, dass Sie oder Ihre Angehörigen so lange wie möglich in Ihrem Zuhause optimal betreut und gepflegt werden. Wir, ein buntes Team aus examinierten Pflegekräften, Gesundheits- und Pflegeassistent*innen, Pflegehelfer*innen und Hauswirtschaftskräften, freuen uns darauf Sie kennenzulernen.
Wir bieten persönliche Beratung zu Hause oder im Krankenhaus
- Körperpflege und hauswirtschaftliche Versorgung nach dem Pflegeversicherungsgesetz SGB XI
- Häusliche Krankenpflege auf ärztliche Verordnung (Krankenkassenleistung)
- Haushaltshilfen (ohne Pflegegrad /Privat oder über Grundsicherungsamt SGBXII)
- Verhinderungspflege (z.B. wenn Angehörige oder Pflegepersonen verhindert sind)
- Unterstützung im Alltag durch diakonische Helferinnen und angelernte Pflegekräfte sowie durch ausgewähltes und geschultes Personal
- Pflegevisiten nach § 37a SGB XI (für die Pflegeversicherungen)
- Betreuungsangebot nach §45
- Begleitung bei z.B. Einkäufen und Arztbesuchen
- Wundmanagement (Mitglied im Wundzentrum Hamburg)
- Fachliche Begleitung bei MD-Begutachtungen, Kranken- und Pflegekassen sowie Bezirksämtern Koordination Ihrer individuellen Versorgung mit Haus- und Fachärzten, Pflegekräften, Physiotherapeuten, Apotheken, Sanitätshäusern, Fahrdiensten
- Vermittlung von Essen auf Rädern
- Beratung und Anleitung von An- & Zugehörigen
Hauswirtschaft
Der Ambulante Alten- und Hospiz-Pflegedienst kann aufgrund geschlossene Verträge mit dem Grundsicherungs- und Sozialamt auch Haushaltshilfeleistungen Soz. -Amt HHF und Hilfe zur Weiterführung des Haushalts HWH für unsere Patienten anbieten.
- Haushaltshilfen als Privatleistung unabhängig ob ein Pflegegrad vorhanden ist
- Haushaltshilfen (Grundsicherungs- und Sozialamt SGBXII, HHF und HWH)
- Hauswirtschaftliche Unterstützung ab Pflegegrad 1 (Betreuungs- und Entlastungsleistungen §45b SGB XI)
- Hauswirtschaftliche Unterstützung ab Pflegegrad 2-5 (Leistungskomplexe SGB XI)
Palliativversorgung
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) § 37b SGB V soll Menschen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung die Möglichkeit geben in vertrauter Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs betreut zu werden.
Der Begriff „palliativ“ leitet sich ab von pallium (lat. Mantel) und bedeutet in diesem Zusammenhang die Linderung von Beschwerden schwerstkranker und sterbender Menschen.
Mit unserem Team aus erfahrenen Pflegekräften mit Weiterbildung in palliativer Fachpflege beraten, begleiten und pflegen wir Sie zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Wünsche und Bedürfnisse.
Die Würde eines jeden Menschen und seine Einzigartigkeit werden im Leben und über den Tod hinaus geachtet, seine Autonomie wird respektiert und unterstützt.
Wir beraten und begleiten auch Ihre Angehörigen und Freunde.Unser Ziel ist es, Sicherheit und Geborgenheit erfahrbar zu machen.
Im Rahmen der SAPV besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Palliativmedizinern des Schmerz- & Palliativzentrums Hamburg.
- SAPV (spezialisierte ambulante Palliativversorgung) als Partner und Leistungserbringer im Palliativ Care Team Alster
- Koordination Ihrer individuellen Versorgung mit Haus- und Fachärzten, Pflegekräften, Physiotherapeuten, Apotheken, Sanitätshäusern
- Beratung und Anleitung von An- und Zugehörigen
- Vermittlung von Ehrenamtlichen in enger Zusammenarbeit mit dem ehrenamtlichen Hospiz- und Besuchsdienst der Evangelisch-reformierten Stiftung Altenhof
- Schmerzmanagement
- Symptomkontrolle, Linderung und Behandlung von z.B. Übelkeit, Erbrechen, Luftnot
- Medikamentengabe, Infusionen, Injektionen
- Parenterale Ernährung, Portversorgung
- Wundversorgungen
- 24 Stunden Notfallbereitschaft
Wir sind gerne und sofort für Sie da. Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter Kontakt.
Kosten
Die in Anspruch genommenen häuslichen Krankenpflegeleistungen werden direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet. Die fällige Zuzahlungsgebühr stellt Ihnen die eigene Krankenversicherung in Rechnung, falls sie nicht von den gesetzlichen Zuzahlungen befreit sind.
Wenn Pflegebedürftige nicht nur durch Angehörige, sondern auch durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, ist auch die sog. Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich. Dabei erhalten Versicherte das Pflegegeld jedoch nicht mehr in vollem Umfang, sondern nur noch „anteiliges Pflegegeld“. Dabei gilt folgender Grundsatz: Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Pflegesachleistungen.
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 2-5 erhalten Pflegesachleistungen durch eine Pauschale die bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst von der Pflegeversicherung pro Monat gewährt wird.
Bitte beachten sie das es verschiedene Pflegesachleistungspauschalen für die jeweiligen Pflegegrade von 2-5 gibt.
- Pflegegrad 2: seit 1. Januar 2022 - 724,00 €
- Pflegegrad 3: seit 1. Januar 2022 - 1.363,00 €
- Pflegegrad 4: seit 1. Januar 2022 - 1.693,00 €
- Pflegegrad 5: seit 1. Januar 2022 - 2.095,00 €
Zusätzlich werden wir Ihnen pro Pflegetag Investitionskosten in Rechnung stellen müssen, welche die Pflegeversicherung nicht trägt aber gesetzlich vereinbart sind.
Investitionskosten
Sind Kosten der Einrichtung für den Unterhalt von Räumen, Geräten und Anschaffungen
Bei der Abrechnung nach Leistungskomplexen mit der Pflegekasse müssen pro Pflegetag die sogenannten Investitionskosten separat ausgewiesen und vom Patienten selbst getragen werden. 1,07 € pro Pflegetag.
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1
Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den „Entlastungsbetrag“ von monatlich 125,00 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ihrer Pflegekasse. Mit dem Entlastungsbeitrag bei Pflegegrad 1 können Betroffene z.B.
- an einer Betreuungsgruppe für leicht Hilfsbedürftige teilnehmen, die sie geistig und körperlich aktiviert
- einen Alltagsbegleiter z. B. für Gespräche oder Spaziergänge oder eine Einkaufshilfe bezahlen oder
- Haushaltshilfen engagieren, die ihnen etwa beim Putzen der Wohnung helfen oder beschwerliche Hausarbeiten wie die Gardinenwäsche übernehmen
Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 2-5
Hilfs- und Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 steht der einheitliche „Entlastungsbetrag“ von monatlich 125,00 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Mit dem Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2 können Betroffene zum Beispiel:
- an einer Betreuungsgruppe für leicht Hilfsbedürftige oder leicht Demenzkranke teilnehmen, die geistig und körperlich aktivieren soll oder
- Leistungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder von einem ambulanten Pflege- oder Betreuungsdienst erhalten
Ausfallhonorar
Leider müssen wir als Ambulanter Alten- und Hospiz-Pflegedienst bei ausfallende Leistungen und Einsätzen die bis 12 Uhr des Vortages des Einsatzes nicht rechtzeitig abgesagt wurden (Telefonisch oder per Email) als Selbstzahlerleistung mit einem Ausfallhonorar in Rechnung stellen.